Pflicht für viele, Vorteil für alle
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat Barrierefreiheit von der Kür zur Pflicht gemacht. Doch selbst wo das Gesetz nicht greift, lohnt sich der Schritt: Eine barrierefreie Website ist für alle Besucher:innen leichter bedienbar — und vieles davon zahlt direkt auf SEO und Conversion ein.
BFSG gilt seit Juni 2025
Online-Shops und verbraucherorientierte digitale Dienstleistungen müssen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Marktüberwachungsbehörden und Verbraucherschutzverbände können Verstöße verfolgen. Was das Gesetz genau fordert, erklärt unser Grundlagen-Artikel.
Zum BFSG-ArtikelWCAG 2.1 AA als Maßstab
Konkret wird das Gesetz über die Web Content Accessibility Guidelines in Stufe AA — derselbe Standard, an dem sich die BITV für Behördenseiten orientiert. Wir prüfen und entwickeln konsequent gegen diese Kriterien.
Besseres Ranking, mehr Reichweite
Saubere Struktur, Alt-Texte, schnelle Bedienbarkeit: Vieles, was Barrierefreiheit fordert, bewertet auch Google positiv. Dazu erreichst du die vielen Menschen, die auf barrierearme Angebote angewiesen sind — ein Publikum, das der Wettbewerb oft aussperrt.
Weniger Abbrüche im Funnel
Verständliche Formulare, klare Fehlermeldungen und tastaturbedienbare Checkouts helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen — sie senken die Abbruchquote für alle. Barrierefreiheit ist gute Usability mit Rechtsgrundlage.
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