TYPO3-Barrierefreiheit
TYPO3 ist seit jeher stark im öffentlichen Sektor vertreten — und dort ist Barrierefreiheit schon länger Pflicht, nicht erst seit dem BFSG. Wir machen deine TYPO3-Website barrierefrei, egal ob du als Behörde der BITV 2.0 unterliegst oder als Unternehmen unter das BFSG fällst.
BITV 2.0 — Pflicht für den öffentlichen Sektor
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes bereits seit 2011 zu barrierefreien Websites — deutlich länger, als es das BFSG für die Privatwirtschaft tut. Die Bundesländer haben mit eigenen Landes-BITV-Verordnungen größtenteils nachgezogen. Betroffen sind Behörden, Ämter, öffentliche Bildungseinrichtungen und viele öffentlich-rechtliche Institutionen — also genau die Art von Multi-Site- und Konzern-Setups, für die TYPO3 traditionell stark genutzt wird.
Inhaltlich verweist die BITV 2.0 auf dieselbe technische Grundlage wie das BFSG — WCAG 2.1 Level AA. Der entscheidende Unterschied liegt in einer zusätzlichen Pflicht, die WCAG allein nicht kennt.
Die Barrierefreiheitserklärung — eine BITV-spezifische Pflicht
- Öffentlich zugängliche Erklärung: BITV-pflichtige Websites müssen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, die den Grad der Konformität mit WCAG 2.1 AA offenlegt
- Feedback-Mechanismus: Die Erklärung muss einen Weg bieten, nicht barrierefreie Inhalte zu melden, inklusive Reaktionsfrist
- Schlichtungsstelle: Wird ein Feedback nicht zufriedenstellend beantwortet, kann die zuständige Überwachungsstelle eingeschaltet werden — das BFSG kennt dieses Verfahren so nicht
- Regelmäßige Aktualisierung: Ändert sich der Konformitätsstatus deiner Website wesentlich, muss die Erklärung entsprechend angepasst werden
Wir erstellen und pflegen die Barrierefreiheitserklärung für deine TYPO3-Website und sorgen dafür, dass sie zum tatsächlichen technischen Stand passt — nicht nur zum Stand des letzten Audits.
BFSG — auch für TYPO3-Betreiber in der Privatwirtschaft
Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch einen großen Teil gewerblich genutzter Websites und Online-Shops zur Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA. Für viele unserer TYPO3-Kund:innen aus dem Konzern-Umfeld ist das relevant, auch wenn sie nicht der BITV unterliegen — insbesondere bei Multi-Site-Auftritten mit direktem B2C-Bezug.
Eine Ausnahme gibt es für Kleinstunternehmen: Beschäftigst du weniger als zehn Personen und liegt dein Jahresumsatz oder deine Bilanzsumme bei höchstens zwei Millionen Euro, bist du als reiner Dienstleister in der Regel nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet. Bei größeren Konzern- und Multi-Site-Strukturen, wie wir sie im TYPO3-Umfeld häufig betreuen, greift diese Ausnahme in der Praxis kaum.
Wo TYPO3-Setups typischerweise gegen Barrierefreiheit verstoßen
TYPO3 selbst liefert eine solide technische Basis — die eigentlichen Probleme entstehen meist im individuellen Sitepackage, in Fluid-Templates ohne semantisches Markup oder in redaktionell gepflegten Inhalten.
Häufige Verstöße, die wir in Audits finden
- Fluid-Templates mit verschachtelten div-Containern statt echten Überschriften- und Listenstrukturen
- Fehlende oder nichtssagende Alt-Texte bei Bildern, besonders in großen, historisch gewachsenen Medienbibliotheken
- Zu geringer Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund im Sitepackage-Design
- Content-Slider und individuelle Extbase-Frontends, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen
- Formulare (auch TYPO3-Form-Framework-Formulare) ohne verknüpfte Labels oder verständliche Fehlermeldungen
- PDF-Dokumente, gerade bei Behörden-Websites häufig zentral, ohne Tagging für Screenreader
Beim Kontrast wird es schnell konkret messbar: WCAG Level AA verlangt mindestens ein Kontrastverhältnis von 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund, für die strengere Stufe AAA sind es 7:1. Gerade bei mehrsprachigen Multi-Site-Setups übersehen wir das gerne beim Screening pro Sprachversion.
Wie wir TYPO3-Setups barrierefrei machen
Wir kombinieren automatisierte Prüfwerkzeuge mit manuellen Tests — inklusive Tastaturbedienung und Screenreader —, weil automatisierte Scanner einen relevanten Teil der WCAG-Kriterien gar nicht erfassen können. Aus dem Audit entsteht eine priorisierte Liste konkreter Maßnahmen statt einer abstrakten Punkteliste.
Was zu unserer Umsetzung gehört
- Semantisches Markup im Sitepackage statt reiner Fluid-Divs
- Farbkontraste, die WCAG-AA-Werte über alle Sprachversionen hinweg zuverlässig einhalten
- Tastaturbedienbarkeit für interaktive Elemente wie Slider, Menüs und individuelle Extbase-Frontends
- Skiplinks und ARIA-Attribute dort, wo semantisches HTML allein nicht ausreicht
- Barrierefreiheitserklärung erstellen und pflegen, inklusive Feedback-Mechanismus
- Laufendes Monitoring, damit neue Inhalte die Barrierefreiheit nicht wieder unterlaufen
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