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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der aceArt GmbH

§ 1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle unsere (aceArt GmbH) – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffend die Entwicklung und Herstellung von Webseiten, Online-Shops, Mobile Apps, individuellen Webapplikationen sowie bei vorliegender Vereinbarung für deren Installation und Pflege. Die AGB gelten ferner auch für die Durchführung von SEO und IT Dienstleistungen. Für unsere weiteren – etwaig vereinbarten – Leistungen gelten, soweit vorhanden, separate Bedingungen.
Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer (§14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote der aceArt GmbH in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine ausdrückliche Zusicherung erfolgt.
Angebote der aceArt GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Vergabe eines Auftrags dar. Soweit abweichend davon von der aceArt GmbH ausdrücklich ein verbindliches Angebot, in schriftlicher Form, abgegeben wurde, ist das Angebot nur für die Zeit von 14 Kalendertagen nach Zugang beim Kunden bindend.
Die Auftragserteilung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme dieses Vertragsangebots kann durch die aceArt GmbH entweder schriftlich, textförmlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder den Beginn der Arbeiten (konkludierendes Handeln) erklärt werden.
Sollte die aceArt GmbH nicht binnen 14 Tagen nach Auftragseingang das Angebot annehmen, so gilt der Auftrag als abgelehnt.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde dem Webdesigner gegenüber nach Vertragsschluss abgibt (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform
Der Verweis auf gesetzliche Bestimmungen hat nur klarstellende Bedeutung. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden, gelten diese auch ohne eine solche Klarstellung

§ 3 Leistungsumfang

Die aceArt GmbH bietet die Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites, Online-Shops, Mobile Apps und individuellen Webapplikationen sowie die Durchführung von SEO und IT Dienstleistungen an.
Die aceArt GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden, die schriftlich vereinbart und erfasst werden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der aceArt GmbH wenn diese vereinbart wurden. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss die aceArt GmbH nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der aceArt GmbH zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die aceArt GmbH dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, die der Kunde im Anschluss haben will.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Webseite rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um:

1. die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;

2. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);

3. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);

4. Prüfpflichten bei Linksetzung;

5. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;

6. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;

7. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte der aceArt GmbH ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist die aceArt GmbH berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und behält sich diese vor.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Soweit nicht anders ausgewiesen handelt es sich stets um Nettopreise. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefer- oder Leistungstermin mehr als vier Monate, so gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Übersteigen Letztere die ursprünglich Vereinbarten um mehr als 10%, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

1. der Vorlage von Daten in nicht digitalisierter Form,

2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,

3. von Aufwand für Lizenzmanagement,

4. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie

5. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz fällig.
Der Kunde muss damit rechnen, dass die aceArt GmbH Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die aceArt GmbH Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
Die aceArt GmbH ist infolge des erheblichen Aufwandes und individuellen Charakters seiner Tätigkeit berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts sowie angemessene Abschlagszahlungen in Höhe des bereits erbrachten Leistungsumfangs zu verlangen.

Für alle Außer-Haus-Tätigkeiten der aceArt GmbH gelten derzeit folgende Reisekostensätze:
Reisekosten innerhalb Deutschlands: Anfahrtspauschale (bis 50 Fahrtkilometer) EUR 65,00; bei mehr als 50 Fahrtkilometer: EUR 1,30 / Fahrtkilometer.
Bahn- oder Flugkosten (zzgl. Taxikosten, Parkgebühren, Spesen usw.) gemäß Beleg, zzgl. Reisezeitanteil von 50% des vereinbarten Stundensatzes für die angefallene Reisezeit.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, berechnet die aceArt GmbH die Fahrtkilometer zum Ort der Leistungserbringung vom Standort der aceArt GmbH. Die Mitarbeiter werden nach Befähigung zur Leistungserbringung ausgewählt. Die Planung erfolgt für den Kunden optimiert.
Reisekosten und Spesen sowie sonstige Aufwendungen für Tätigkeiten im Ausland werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, in nachgewiesener Höhe, zzgl. Reisezeitanteil von 50% des vereinbarten Stundensatzes für die angefallene Reisezeit, abgerechnet.
Sonstige im Rahmen der Außer-Haus-Tätigkeiten angefallene Aufwendungen werden in angemessener Höhe dem Kunden in Rechnung gestellt.

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Forderungen der aceArt GmbH innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung auszugleichen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Verbindliche Liefertermine und –fristen, die die Parteien vereinbaren, bedürfen der Textform.
Ist für die Leistung der aceArt GmbH die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von

1. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,

2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie der aceArt GmbH nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,

3. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit die aceArt GmbH ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für die aceArt GmbH unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die aceArt GmbH keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 6 Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen der aceArt GmbH nach Maßgabe der von der aceArt GmbH zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich prüfen und abnehmen, sobald die aceArt GmbH die Abnahmebereitschaft mitteilt.
Die Leistungen der aceArt GmbH gelten als abgenommen, wenn die aceArt GmbH die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

1. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,

2. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder die aceArt GmbH damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von der aceArt GmbH erbrachten Leistungen beruht.

Durch den Kunden festgestellte, nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung als unwesentliche Mängel festgehalten und sind von der aceArt GmbH nach Möglichkeit zu beseitigen. Als nicht wesentliche Abweichungen gelten insbesondere Mängel, die keinen oder nur einen unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität oder Verfügbarkeit des Systems, der Webseite oder anderen Anwendung haben.

Stand 28.01.2021

§ 7 Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit die aceArt GmbH dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit die aceArt GmbH keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
Wenn die aceArt GmbH dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) sowie Testräume und einen entsprechenden Zugang hierzu, zur Verfügung.

Soweit Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen der aceArt GmbH wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde die aceArt GmbH unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

§ 8 Nutzungsrechte

Die aceArt GmbH räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt die aceArt GmbH Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von der aceArt GmbH.

Die aceArt GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit den Rechten Dritter belastet sind und der Kunde erforderliche Nutzungsrechte inne hat.
Nutzt die aceArt GmbH fremdes Lizenzmaterial können diese nur zeitlich eingeschränkt dem Kunden übertragen werden, Bei der Nutzung von fremdem Lizenzmaterial hat die aceArt GmbH keinen Einfluss darauf, dass das Material zu erheblich veränderten Konditionen oder überhaupt nicht mehr zur Verfügung steht. Die aceArt GmbH trifft in solchen Fällen die Pflicht, ähnliches Material zu verwenden.

Die aceArt GmbH kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15 % in Rechnung stellen.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird die aceArt GmbH vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der aceArt GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, die aceArt GmbH über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, unverzüglich zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die aceArt GmbH dabei zu unterstützen.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Der Kunde räumt der aceArt GmbH das Recht ein, das Logo der aceArt GmbH und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website der aceArt GmbH zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

Die aceArt GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 10 Gewährleistung

Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von der aceArt GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch die aceArt GmbH ausgebessert oder ausgetauscht. Die aceArt GmbH behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z.B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.
Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung zur Leistung fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Kaufpreisminderung verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der aceArt GmbH unverzüglich, aber spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, in Textform mitteilen. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen, sind nach Kräften detailliert, nachvollziehbar und überprüfbar wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle nebst entsprechender Screenshots).

§ 11 Haftung

Für Rechtsmängel und Garantien haftet die aceArt GmbH unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die aceArt GmbH. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der aceArt GmbH
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die aceArt GmbH und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde insbesondere verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

Im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsschlusses speichert die aceArt GmbH die notwendigen persönlichen Daten des Kunden.
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Die aceArt GmbH weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 14 Kündigung

Bei Pflege- und Supportverträgen kann der Kunde frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende in Textform gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann die aceArt GmbH fristlos kündigen.

§ 15 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) und damit per Textform verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Der Kunde erklärt sich, sollte er einen gegenteiligen Wunsch bei Auftragserteilung nicht unmissverständlich kommunizieren, mit einer Kommunikation per E-Mail auch ohne Verschlüsselung einverstanden. Dabei bestehen die Gefahren der unerlaubten Einsichtnahme, Vervielfältigung und Verfälschung durch unberechtigte Dritte, so dass die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit nicht mehr gewährleistet sein könnten. Die Kommunikation über Email kann Sicherheitslücken aufweisen. Zum Beispiel können Emails auf ihrem Weg an die aceArt GmbH aufgehalten und eingesehen werden.
Der Kunde ist sich dieser Gefahren sowie den damit verbundenen Risiken bewusst und wünscht dennoch eine entsprechende Kommunikation per Email.
Eine Haftung der aceArt GmbH für alle Schäden, die mittel- oder unmittelbar mit der Wahl der Absicherung in Zusammenhang stehen, ist damit ausgeschlossen.

§ 16 Gerichtsstand und Rechtswahl

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Stuttgart Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch berechtigt, Klage ebenfalls am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Für die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden, einschließlich der Frage des wirksamen Vertragsschlusses und der wirksamen Einbeziehung der AGB, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts