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Die EU-Urheberrechtsreform und Artikel 13

by | Apr 24, 2019 | Infrastruktur

Letzte Woche wurde die neue EU-Urheberrechtsreform im EU Parlament beschlossen. Dieses Thema wird von Befürwortern und Gegnern sehr kontrovers diskutiert und insbesondere Artikel 13 der neuen Richtlinie hat zu großer Empörung innerhalb der Netzgemeinde und zu zahlreichen Demonstrationen europaweit geführt.

Wir fassen die wichtigsten Eckdaten rund um die Thematik zusammen.

 

Ziel der EU-Urheberrechtsreform

Die neue EU-Richtlinie über das Urheberrecht soll Kunstschaffende bzw. Urheber im digitalen Binnenmarkt  besser schützen. Das bestehende Urheberrecht ist nämlich noch nicht in aller Tiefe auf die digitale Welt und dessen Verbreitungsmöglichkeiten von Medien angepasst. Viele geschützte Werke werden verbreitet ohne dass der Urheber davon profitiert. Dabei ist ein zentraler Punkt der neuen Regelung, dass zukünftig die Informationsplattformen wie z.B. YouTube bei Urheberrechtsverletzungen haften und nicht mehr derjenige, der den geschützten Inhalt hochgeladen bzw. zur Verfügung gestellt hat. Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn auf der Informationsplattform urheberrechtlich geschützte Inhalte öffentlich zugreifbar sind, für die die Informationsplattform keine Lizenz oder Einverständnis des Urhebers besitzt.

 

Was ist Artikel 13?

In Artikel 13 der neuen EU-Urheberrechtsreform ist definiert, dass Plattformen, bei denen User massenhaft Inhalte hochladen können, nachweislich Sorge tragen müssen, dass bei jedem hochgeladenen und veröffentlichten Inhalt eine erworbene Lizenz bzw. Einverständnis des Urhebers der Plattform vorliegt.

Eine Realisierung  dieser EU-Richtlinie würde bei der Vielzahl an Uploads also nur über eine automatisierte Überprüfung und ggfls. Ablehnung jedes einzelnen User-Uploads, ob der Plattform eine Lizenz des hochgeladen Inhalts vorliegt, gegeben sein. Gegner des Artikel 13 sprechen deshalb von der Einführung des Upload-Filters, welcher im Gesetzestext genau genommen nicht gefordert ist, jedoch die logische Konsequenz für die Einhaltung des neuen Gesetzes wäre. Gegner des neuen Gesetzes gehen von einer hohen Fehlerquote der Upload-Filter aus. Sie befürchten, dass Uploads, bei denen Inhalte nicht eindeutig einer Lizenz zugeordnet werden können, pauschal von der Plattform unterbunden werden, damit diese nicht wegen Verstöße nicht haftbar gemacht wird.  

Kritiker der neuen EU-Richtlinie sehen darin einen großen Einschnitt in die Freiheit der User und sprechen auch von der Zensur des Internets

 

Wie es weiter geht

Trotz der breiten Gegenwehr, wurde die neue Urheberrechtsreform für den digitalen Binnenmarkt im EU Parlament verabschiedet. Als nächster Schritt muss der Gesetzesvorschlag durch den EU Rat, welcher sich aus den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzt. Sollte im Rat für die neue Urheberrichtlinie gestimmt werden, muss innerhalb von 2 Jahren diese umgesetzt werden und sich in einem Gesetz der Mitgliedstaaten wiederfinden.

Diese EU-Ratsabstimmung wird voraussichtlich am 9. April stattfinden.

Wenn die deutsche Bundesregierung im Rat gegen die Richtlinie stimmt, wird die Gesetzesvorlage zurück ins EU Parlament geschickt und kann dort noch abgelehnt bzw. geändert werden. Jedoch ist hiervon nicht auszugehen, obwohl die Bundesregierung sich eigentlich im Koalitionsvertrag gegen Upload-Filter ausgesprochen hat.